Studienkonton Special


Auf dieser Seite erfahrt ihr bald alles über das Thema "Studienkonten" und "Langzeitstudiengebühren". Wir wollen hier neben kurzen Informationen auch aktuelle Entwicklungen verfolgen und hier auflisten. Die Seite wird also Stück für Stück erweitert.



29.10.03: AStA SUCHT KLÄGER GEGEN STUDIENKONTEN/FRIST FÜR BONSGUTHABEN LÄUFT AB

Seit einiger Zeit sucht der AStA der Uni Münster KlägerInnen, für die das Studienkontengesetz eine besondere Härte verursachen würde. Mit den Klagen hofft AStA-Anwalt Achelpöhler, das Studienkontengesetz in letzter Minute zu kippen. DIL unterstützt diese Vorgehensweise ausdrücklich. Am 3.11.2003 läuft die Frist für das Beantragen von Bonusguthaben offiziell ab. Laut AStA-Informationen sei dies aber nicht die endgültige Frist, wobei spätere Anträge noch möglich seien. Zudem sollen Studierende, für die Studiengebühren eine wirtschaftliche Härte darstellen, beim Erhalt des Gebührenbescheids Widerspruch einlegen. Mehr Infos auf der AStA-Homepage.

18.08.03: STUDIENKONTENGESETZ NUN MIT RECHTSVERORDNUNG-HOHER VERWALTUNGAUFWAND DER UNI

Die Gluthitze ist vorbei, das hat jedoch die Damen und Herren vom Schulministerium NRW unter Federführung von Ministerin Hannelore "Hanni" Kraft aber nicht davon abgehalten, die lang erwartete Rechtsverordnung zum Studienkontengesetz nun vorzulegen. Die Ordnung soll alle Einzelheiten zur Berechnung der Studienkonten und dem Einziehen von Langzeitstudiengebühren regeln. Ein erster Blick auf den genauen Text der Verordnung macht aber trotzdem nur geringfügig schlauer. So sollen BAföG-Empfänger von Langzeitstudiengebühren ausgenommen sein (u.a. auch soziale Härtefälle etc). Die Preisfrage lautet aber, ob es tatsächlich BAföG-Empfänger gibt, die mehr als vier Semester über der Regelstudienzeit liegen und auch noch BAföG bekommen. Erfahrungsgemäß wird aber nur maximal zwei Semester nach Überschreiten der Regelstudienzeit gezahlt und das auch nur in begründeten Ausnahmefällen. Oder sollen BAföG-Empfänger, die zwar voll gefördert wurden, aber nun etwas länger mit dem Studium beschäftigt sind (was bei BAföG-Empfängern mit knappem Budget nicht selten ist) keine Langzeitstudiengebühren zahlen? Die Rechtsverordnung gibt darauf keine genaue Antwort. Auf die Universitätsvewaltung kommt damit künftig ein enormer Verwaltungsaufwand zu, wenn sie jeden Studierenden einzeln auf alle Kriterien der Rechtsverordnung überprüfen muss. Der AStA hat den genauen Rechtsverordnungstext auf seiner Homepage zum downloaden bereitgestellt.

29.07.03: 25 € STRAFGEBÜHR VON MINISTERIUM AUF EIS GELEGT

Die mit dem Studienkontengesetz verabschiedeten "Bearbeitungsgebühren" für verspätetes Einzahlen von Semesterbeiträgen und für den Ersatz von Studierendenausweisen sind auf Anordnung des Bildungsministeriums des Landes NRW vorerst ausgesetzt worden. Wie das "Aktionsbündnis gegen Studiengebühren" meldet, seien die Universitäten in NRW angehalten worden, derartige Gebühren vorerst nicht zu erheben. Unbestätigten Meldungen zufolge befürchtet das Land NRW eine Welle von Klagen, die sich auf ein Verfassungsgerichtsurteil stützen könnten, das derartige Gebühren für verfassungswidrig erklärt hat. Klagen gegen das Studienkontengesetz als Ganzes sind in Vorbereitung, zumal bisher auch keine Rechtsverordnungen über alle Einzelheiten der Umsetzung (u.a. Feststellung von sozialen Härtefällen usw.) des Gesetzes bestehen.

11.07.03: UNIVERSITÄT MÜNSTER VERSCHICKT "VORBEREITUNGSFORMULARE" ZUR "BONUSGUTHABENBERECHNUNG"- AUSNAHMEREGELUNGEN UNVOLLSTÄNDIG
Die Post vom Schloss für die obligatorischen Rückmeldegebühren wird in den vergangenen Tagen wohl jeder bekommen haben. Neu ist hier allerdings, dass die Universitätsverwaltung die Vorbereitung zur (wahrscheinlichen) Einführung der Studienkonten ab SS 2004 gleich mitankündigt und deshalb gesonderte Formulare beigefügt hat. Auf diesem sollen die Studierenden bis zum 03.11.03 eintragen, ob sie unter einen der vier "Bonusguthabenfälle" fallen, die zu dem noch nicht bekannten Guthabenumfang hinzugerechnet werden sollen. Es wird auch auf die Internetseite des Landes NRW verwiesen, wo man alles über die Studienkonten erfahren soll. Hier sind aber auch eine ganzen Reihe von Ausnahmen (BAFÖG-Empfänger, soziale Härtefälle etc.) von der Langzeitstudiengebührenpflicht (650 € pro Semester) angegeben, die das Formular von der Universitätsverwaltung nicht aufführt! Sollen diese etwa nicht erfasst werden? Ist der Aufwand dafür etwa zu hoch?
Der AStA rät, mit dem Ausfüllen dieses Formulars noch zu warten und nichts zu überstürzen. Hintergrund dürften rechtliche Schritte sein, die die ASten des Landes NRW derzeit gegen das Studienkontengesetz prüfen.